Neue Schulung zur kundigen Person

Schulung_KundigePerson
23. Februar 2022

Wir sind nun offiziell dazu berechtigt, die Schulung zur „kundigen Person“ nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 853/2004 durchzuführen. Unsere Schulungsunterlagen dazu wurden vom Veterinäramt des Kreises Höxter geprüft und anerkannt. Teilnehmer an dieser Schulung sind damit berechtigt, sich in NRW zur Prüfung anzumelden.
Damit haben wir unter den Jagdschulen in NRW ein echtes Alleinstellungsmerkmal!

Genehmigung vom Kreis Höxter

Schulung zur kundigen Person

https://www.puttygen.net/

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