Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen; Stand 07.12.23

Im Folgenden wird der Einfachheit halber vom „Teilnehmer“ gesprochen – dies schließt natürlich Teilnehmer aller Geschlechter ein!

  1. Mit unserer Bestätigung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag für einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung zustande.
  2. Für die Belegung der Kurse ist der Zahlungseingang maßgeblich. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer von uns eine Bestätigung und die Rechnung über die Kursgebühr, wobei eine Anzahlung von 500€ sofort fällig wird, der Restbetrag bis 8 Wochen vor Kursantritt. Davon abweichende Zahlungskonditionen können individuell mit uns besprochen werden.
  3. In unserem Kurspreis sind die Gebühren für den Unterricht, die Nutzung der Unterrichtsmaterialien sowie eine entsprechende Versicherung während der Jungjägerausbildung enthalten. Die Abrechnung des Schießens erfolgt nach Aufwand separat. Die Prüfungsgebühr wird direkt von der entsprechenden Behörde in Rechnung gestellt.Geliehene Unterlagen sind spätestens eine Woche nach der Erstprüfung an uns in gutem Zustand zurückzugeben, andernfalls werden die Unterlagen in Rechnung gestellt.
  4. Unsere Bestehensgarantie: Wir garantieren, dass unsere Jagdschüler die Jägerprüfung bestehen. Durchgefallene Teilnehmer dürfen die Prüfung einmalig (innerhalb von 12 Monaten nach Kursbeginn) auf unsere Kosten wiederholen, ebenso den Kurs oder entsprechende Kursteile (inkl. Nutzung unserer Anlagen, exkl. Munitionskosten und Prüfungsgebühr). Wir setzen voraus, dass die Teilnehmer den Willen mitbringen, die Prüfungen zu bestehen und dafür (auch außerhalb der Unterrichtszeiten) intensiv lernen. Für das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist dies unbedingt erforderlich, dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung verfällt unsere Bestehensgarantie. Vor Prüfungsantritt zur (praktisch-mündlichen) Prüfung sprechen wir mit den Teilnehmern über ihre Bereitschaft und Befähigung, die Prüfung abzulegen und führen im Laufe des Kurses Prüfungstests durch. Sollte ein Schüler/Schülerin nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen, keinen ausreichenden Lernstand haben, oder die Waffenhandhabung nicht ausreichend beherrschen, behalten wir uns vor, ihn/sie nicht zum Schießen und zur Prüfung zuzulassen.
  5. Fällt ein ausgeschriebener Lehrgang durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder mangels Beteiligung aus, kann gegenüber der Jagdschule Desenberg GmbH kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Wir erstatten dann die Kursgebühr abzgl. einer Bearbeitungspauschale von 250,00€ zurück. Alternativ kann auf einen anderen gleichwertigen Kurs kostenfrei umgebucht werden. Bei Rücktritt vom Vertrag mehr als acht Wochen vor Seminarbeginn behalten wir € 350,- Bearbeitungsgebühr sowie ggf. verauslagte Kosten ein, bei Rücktritt vom Vertrag von weniger als zehn Wochen vor Seminarbeginn verfällt die Anzahlung (500,00€), bereits verauslagte Kosten sind vom Teilnehmer ebenfalls an uns zu begleichen. Bei Stornierung weniger als 6 Wochen vor Kursbeginn, oder bei Abbruch durch den Teilnehmer verfällt die gesamte Kursgebühr. Kann der Kurs nicht beendet werden durch Krankheit oder aus wichtigen persönlichen Gründen, so ist für den erneuten Beginn eine Kostenpauschale von € 250,- sowie ggf. die neu anfallende Prüfungsgebühr zu zahlen.
  6. Wir übernehmen keine Haftung für die von den Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände (einschließlich von Haustieren), soweit Schäden nicht durch unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden.
  7. Der Wechsel von Dozenten bzw. Ausbildungskräften stellt keine wesentliche Änderung des Lehrgangs dar und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Lehrgang. Änderungen des Lehrgangsablaufs und behördlich veranlasste Änderungen berechtigen ebenfalls nicht zum Rücktritt.
  8. Für die Durchführung der Prüfung am jeweils angekündigten/geplanten Termin können wir keine Gewähr übernehmen, verpflichten uns aber, nach bestem Wissen und Gewissen alle uns dazu vorliegenden Informationen zeitnah an die Teilnehmer weiterzugeben.
  9. Bei mangelnder Vorbereitung zum Kursbeginn, Störung des Unterrichts, oder fahrlässigem Umgang mit den Waffen, behält sich das Unternehmen den Schüler vom weiteren Unterricht auszuschließen.
  10. Ist eine der aufgeführten Vertragsgrundlagen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt.
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