Wir sind nun offiziell dazu berechtigt, die Schulung zur „kundigen Person“ nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie der Trichinenprobenentnahme durchzuführen. Unsere Schulungsunterlagen dazu wurden vom Veterinäramt des Kreises Höxter und Hessen geprüft und anerkannt. Teilnehmer an dieser Schulung sind damit berechtigt, sich in zur Jägerprüfung anzumelden.
Damit haben wir unter den Jagdschulen ein echtes Alleinstellungsmerkmal!

Schulung zur kundigen Person und Trichenprobenentnahme