Der Wiederladekurs
Der Kurs zum „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“ gem. §27 SprengG.
Allgemeines zum Sprengstoffschein gem. §27 SprengG
Seit Ende 2020 hat sich leider auch das Sprengstoffrecht geändert. Daher sind jetzt 2 Schulungstage für deb Sprengstoffschein zum Wiederladen von Munition und 3 Schulungstage für den Kombikurs Wiederladen von Munition und Vorderladerschießen notwendig.
Der Sprengstoffschein ist bundesweit gültig und berechtigt zum:
- Verwenden von Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
- Aufbewahren, Verbringen und Vernichten
- innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme
- Erwerben von Treibladungspulver
Der Inhalt
- Einführung und Rechtsgrundlagen
- Theorie und Praxis des Wiederladens
- Laden einer 9×19 (9mm Luger), (wer im Besitz einer entsprechenden Munitionserlaubnis ist, darf die selbstverständlich mitnehmen)
- Aussprache und Besprechung von Unfällen etc.
- Prüfung
- (Theorie und Praxis des Vorderladerschießens nur Kombi Lehrgang)
- (Laden und schießen einer Vorderladerwaffe nur Kombi Lehrgang)
Die Prüfung
findet während des Kurses in unseren Räumlichkeiten statt. Nach bestandener Prüfung wird direkt das Zeugnis ausgehändigte und dient zur Beantragung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz bei Ihrer zuständigen Behörde.
Prüfung.
Zur Prüfung ist die Sprengstoffbehörde aus Höxter anwesend.
Wer das Vorderladerschiessen auch machen möchte braucht den Kombi-Lehrgang über 3 Tage. Da die Beteiligung hier eher gering ist und ein weiterer Tag in der Woche notwendig ist, bieten wir den nur bei ausreichend Voranmeldungen an.Bitte hierfür per email mit den Kontaktdaten das Interesse bekunden.
Voraussetzungen für Sprengstoffschein gem. §27 SprengG und Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist
- eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1.Verordnung zum Sprengstoffgesetz, kurz UB. Diese muss mind. 1 Woche vor Lehrgangsbeginn bei der Jagdschule Desenberg GmbH im Original vorliegen. Die UB muss dazu rechtzeitig bei ihrer zuständigen Behörde (Kreisordnungsamt oder Kreispolizeibehörde) beantragt werden.
- 21 Jahre (ab 18 Jahren ist eine Teilnahme in Ausnahmen möglich)
- geistige und körperliche Eignung
Die Unterlagen
Zur Vorbereitung erhaltet Ihr unser eigenes Script per email zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Zur Buchung
Hier gehts zur Kursübersicht und zum Anmeldeformular.